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Beamtendarlehen

By admin | Februar 5, 2010

Was ist ein Beamtendarlehen?
Es handelt sich grob gesagt, um ein Darlehen für Beamte, Akademiker und Berufssoldaten. Hierbei wird in Finanzkreisen auch häufig vom Beamtenkredit gesprochen. Diese besondere Darlehensform, kombiniert immer eine hochwertige Kapitalversicherung mit einem tilgungsfreien Kredit. Hierbei ist die Rückzahlung des Darlehens bis ans Ende der eigentlichen Laufzeit gestellt. Getilgt wird dann eben mit dem Erlös aus der abgeschlossenen Kapitallebensversicherung. Die Raten, die monatlich anfallen, setzten sich somit auch aus den Beiträgen für die Kapitallebensversicherung und den anfallenden Zinsen für das Darlehen zusammen. Es kommt nicht selten zu sogenannten Überschüssen bei den Kapitallebensversicherungen, die dann an die Kreditnehmer immer ausgezahlt werden, was durchaus als großer Vorteil beim Beamtendarlehen zu rechnen ist. Ein weiterer positiver Aspekt ist in diesem Zusammenhang auch, die Absicherung der Familie bei Todesfall des Versicherungsnehmers. Ganz entscheidend bei einem Beamtendarlehen ist aber, der über die gesamte Laufzeit zugesicherte günstige Zinssatz.

Wer profitiert von den günstigen Konditionen?

Ein Beamtendarlehen und dessen sehr günstige Konditionen können Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und alle anderen schon genannten Berufsgruppen in Anspruch nehmen. Die Beamtenkredite haben grundsätzlich eine Laufzeit zwischen 12 und 20 Jahren, wobei der Kredit zur freien Verfügung gestellt wird. Die einzige Voraussetzung bei diesem Aspekt ist allerdings, dass man schon bestehende Kredite, durch dieses Beamtendarlehen ablöst. Auch Umschuldungen sind mit dieser Kreditform möglich und zu empfehlen. Dies ergibt besonders in dem Fall der Umschuldung, weil durch die niedrigen Konditionen oftmals die Zinskosten eingespart werden.

Sind Sondertilgungen möglich?
Wenn dies der Fall wird, ist dies selbstredend möglich. Hierbei würden für den Kreditnehmer absolut keine Kosten entstehen. Diese Sondertilgungen kann der Kreditnehmer bereits nach 6 Monaten vornehmen. Die Bank sichert sich in diesem Fall der vorzeitigen Ablöse einzig durch die stille Gehaltsabtretung und auch durch die Lebensversicherungsabtretung gegenüber dem Kreditnehmer ab. Dies wird aber nur dann eintreten, wenn die Rückzahlung durch den Kreditnehmer in Frage gestellt werden muss.

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