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Oldtimerversicherung

By admin | Februar 5, 2010

Man kann sich an diesen herrlichen Fahrzeugen mit blitzendem Chrom und dem Charme vergangener Zeiten gar nicht satt sehen. Doch was ist, wenn ein so herrliches Stück bei einem Unfall oder durch sonstige Einwirkungen beschädigt wird???

Was also erwartet den Besitzer im Schadensfall?
In einem solchen Fall oder gar dem des Totalschadens eines Oldtimers oder so genannten Youngsterfahrzeugs reicht der Versicherungsschutz einer üblichen Vollkaskoversicherung wahrlich nicht aus. Der Wiederbeschaffungswert des Oldtimers, welcher sich nach Originalzustand, Gesamtzustand und aktuellem Liebhaberpreis richtet, kann in der Regel nur eine durch spezielle Versicherung, einer Oldtimerversicherung sichergestellt werden.

Welche Besonderheiten bieten Versicherungen für Oldtimer?
Da ein nicht täglicher Fahrzeuggebrauch vorausgesetzt wird, sind die Konditionen meist günstig und berücksichtigen Besonderheiten wie Steigerungen des Marktwertes, welcher bekanntlich beim Gebrauchtwagen fällt, jedoch beim Oldtimer und Youngster in der Regel steigt. Boni für einen besonders guten Zustand des Fahrzeugs, Wertegutachten oder Fahrtenbuch sind üblich. Viele Oldtimerversicherungen bieten bereits hohe Summen für die Wiederherstellung des Fahrzeugs, denn nicht jeder Oldtimer ist wieder beschaffbar. Im Schadenfall sind bei besonders alten Fahrzeugen die Ersatzteile gar nicht mehr auf dem Markt erhältlich, sondern müssen angefertigt werden. Das verursacht freilich beträchtliche Kosten, die keine Standardversicherung trägt. Darüber hinaus sind sogar mehrere Oldtimerfahrzeuge als Sammlung versicherbar.

Nach welchen Kriterien sollte der Oldtimerbesitzer den Tarif auswählen?
Welche Versicherung für welches Fahrzeug angebracht ist, sollte vom Marktwert und der Wiederbeschaffungsmöglichkeit des Oldies oder Youngsters abhängig gemacht werden. Ein Tarif- und Konditionsvergleich lohnt hier in jedem Fall.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Oldtimerversicherung erfüllt sein?
Wer einen solchen Schutz für seinen Schatz in Erwägung zieht, sollte sich auf folgende Anforderungen der Versicherer einstellen: vorhandenes H-Kennzeichen, Wertegutachten oder anderweitiger Nachweis über den gegebenen Originalzustand. Manchmal wird auch der Nachweis über eine Garagennutzung verlangt. Was genau angefordert wird, hängt natürlich auch vom Wert des zu versichernden Fahrzeugs oder generell den Konditionen des Versicherers ab.

Vorsorge sollte man für den Schatz aus Blech und Chrom in jedem Fall treffen!

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