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Girokonto und bargeldloser Zahlungsverkehr
By admin | August 8, 2010
Heute darf und muss fast jeder Bundesbürger ein Girokonto haben – jedenfalls, sofern er regelmäßige Einnahmen und Ausgaben hat. Im Unterschied zum Sparbuch ist das Girokonto ein Kontokorrentkonto, mit dem man den gesamten Zahlungsverkehr bargeldlos managen kann. Im Grunde benötigt man gar kein Bargeld mehr, weil man heutzutage mit der Kontokarte fast überall bezahlen kann. Teilweise wird sie sogar der normalen Kreditkarte vorgezogen. Seit etwa 1619 kennt man Vorläufer der heutigen Girokonten. Sie waren allerdings nur den Reichen und großen Firmen vorbehalten.
Die Nutzungsbedingungen von Girokonten in Kürze
Heute kann man bereits ein Girokonto eröffnen, wenn man eine Berufsausbildung macht. Ist man zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig, muss die Einwilligung eines erwachsenen Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten vorliegen. Man nennt solche Konten auch “Jedermannkonten” weil es grundsätzlich jedem Bürger freistehen soll, ein solches Konto zu eröffnen. Sinn macht es aber nur, wenn ein Eröffnungs-Guthaben und regelmäßige Einnahmen vorhanden sind. Der Kunde kann das Konto jederzeit wieder kündigen und zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln – aber die Bank darf das Girokonto nur wegen Unzumutbarkeit aufkündigen. Sechs Wochen Kündigungsfrist müssen dabei seitens der Bank eingehalten werden. Einer Bank ist eine Kontoführung nicht zuzumuten, wenn ein Kontoinhaber die Leistungen der Bank oder Sparkasse für gesetzeswidrige Transaktionen wie Geldwäsche oder Betrug missbraucht, falsche Angaben im Nutzungsvertrag macht, Mitarbeiter der Bank gefährdet oder belästigt bzw. wenn die Nutzungsbedingungen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nicht gegeben sind. Hat man also ein Jahr lang keinerlei Einnahmen und Umsätze oder ist das Girokonto durch Gläubiger blockiert, kann die Bank es aufkündigen. Dies gilt auch, wenn die üblichen Kontoführungsgebühren nicht bezahlt werden. Im Internet kann man die gängigen Gebühren bei Kostenloses-Girokonto.org vergleichen. Manche Anbieter versprechen zwar eine kostenfreie Kontoführung – aber erst ab einem gewissen monatlich eintreffenden Festbetrag bzw. Gehalt.
Der Dispositionskredit
Führt man sein Girokonto verantwortlich, wird einem nach einer Weile ein so genannter Dispositionskredit eingeräumt. Die von der Bank festgelegte Kreditsumme wird in Relation zum monatlich eintreffenden Gehalt ermittelt und steht einem jederzeit zur freien Nutzung zur Verfügung. Man kann sein Konto also kurzfristig und ohne Beantragung eines Kredits jederzeit überziehen. Es ist im Bereich der eigenen Verantwortung, das Girokonto zeitnah wieder auszugleichen. Dispositionskredite auf chronisch überzogenen Girokonten, die nie Ausgleich erfahren, können gekündigt werden. Der Dispositionskredit, kurz Dispo, liegt in den Überziehungs-Zinsen höher als ein normaler Kredit, aber er ist viel flexibler einsetzbar und kostet nur dann Zinsen, wenn man ihn tatsächlich nutzt. Ist das Konto wieder ausgeglichen, fallen folglich keine Überziehungs-Zinsen mehr an.
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