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Privatinsolvenz
By admin | Oktober 11, 2010
Ein Weg aus der Pleite: die Privatinsolvenz.
Über den Begriff Privatinsolvenz wird sehr viel spekuliert und auch kommentiert, nicht immer entsprechen die Aussagen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, der Wahrheit. Es wird sehr viel verschönt und vereinfacht, wenn es um die Frage der Beantragung, der Voraussetzungen und die Pflichten und Forderungen geht.
Die betroffenen Personen sollten in jedem Fall darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die Restschuldbefreiung im Zusammenwirken mit der Privatinsolvenz, jedem Bürger dieses Landes offensteht. Es gibt allerdings auch 3 Punkte, die zu beachten sind, die bei Feststellung eine Ablehnung der privaten Insolvenz zur Folge haben. Hierzu zählt
- es liegt schon eine Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre vor. Dieser Antrag kann gegebenenfalls angenommen oder abgelehnt worden sein, die Tatsache das ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt worden ist reicht schon aus, um einen erneuten Antrag abzulehnen.
- es wurden falsche Angaben nachweislich gemacht,
- wenn einst vorhandenes Vormögen nachweislich 12 Monate vor Antragstellung verunglimpft worden ist.
Diese drei Punkte werden immer geprüft, liegen keine Einwände vor, kann der Antrag gestellt werden. Am besten wendet man sich an eine Schuldnerberatungsstelle, die es in jeder größeren Gemeinde gibt, oder an den Anwalt seines Vertrauens. Das Verfahren wird sich immer in die außergerichtliche Einigung, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, Privatinsolvenz und in das Verfahren der Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode aufgliedern. Beim ersten Schritt erfolgt die Bearbeitung eines Schuldenbereinigungsplanes. Wird er aber von nur einem Gläubiger abgelehnt, geht es in die Phase zwei und zur Eröffnung des Verfahrens, wenn auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen wurde, wird das Gericht entschieden und die Zustimmung auf Antrag des Schuldners ersetzen. Die Privatinsolvenz ist die dritte Phase, in der das verwertbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt wird. Letztendlich wird nach Ablauf von sieben Jahren eine sogenannte Restschuldbefreiung erteilt.
Fazit
Es hängt grundsätzlich von der Höhe der Schulden ab, ob sich die Betroffenen zu einer Privatinsolvenz entschließen sollten. Eine ausführliche Beratung in der Schuldnerstelle ist deshalb vor Beantragung unbedingt anzuraten.
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